Strafverteidigung bei Strafbefehl, Einspruch und Gerichtsverfahren - schnelle Erreichbarkeit in sensiblen Situationen.
Strafrecht
Strafverteidigung für Beschuldigte und Angeklagte
Im Strafrecht zählt oft schnelles Handeln. Wir unterstützen Sie bei:
Strafbefehlen und dem Einspruch dagegen
der Verteidigung in Gerichtsverhandlungen vor dem Strafgericht
Fragen der Strafvollstreckung
dem Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft
"Brief von der Kriminalpolizei /Kripo erhalten?"
Als Beschuldigter oder Angeklagter haben Sie klar definierte Rechte – etwa das Recht zu schweigen und das Recht auf anwaltlichen Beistand. Wir setzen diese Rechte konsequent für Sie durch und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.